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Youtube: gerichtliche Verfügung abgelehnt

Die Gema ist eine deutsche Institution, die mit Lizenzgebühren und dessen Verwertung für Künstler und Medienfirmen Gebühren veranschlagt. Schon seit längerem liegen die Gema und die amerikanische Tochterfirma Youtube von Google wegen genau dieser Verwertungsrechte im Streit. Die Gema hatte sogar vor dem Hamburger Landgericht eine Einstweilige Verfügung beantragt.

datenschutz und youtube logo © flickr / PIAZZA del POPOLO

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Gema gegen Youtube

Normalerweise ist die Internetplattform Youtube für jeden Besucher zugänglich. Jeder User kann dabei Videos mit einer Länge von 15 Minuten downloaden. Dabei kommt es des Öfteren vor, dass die jeweiligen Nutzer ebenfalls musikalischen Content benutzen, der normalerweise bestimmten Urheberrechten unterliegt oder Gema-Gebührenpflichtig ist. Normalerweise verlangt die Gema einen Betrag von jeweils einem Euro pro Aufführung. Auf Grund der hohen Klickzahlen der einzelnen Videos bei Youtube ist die Summe von einem Euro jedoch undiskutabel.Streit zwischen Gema und Youtube

Die Gema hatte schon seit längerem Gebühren für die Abrufzahlungen von den einzelnen Videos bei Youtube verlangt. Bisher war der geforderte Betrag für die einzelnen Klicks zu hoch gewesen. Daher hatte Youtube einzelne Videos für Deutschland gesperrt. Bisher genügte das dem Anbieter der Internetplattform Google. Der Gema war das nicht genug. Sie reichte eine Einstweilige Verfügung ein, die vor dem Hamburger Landgericht bezüglich einer Dringlichkeit nicht standhielt. Es soll sich nach allgemeinen Presseangaben um 600 Videos handeln, die bei Youtube öffentlich zugänglich sind.

Worum geht es eigentlich?

Die Internetplattform Youtube steht jedem offen. Die meisten User oder Nutzer achten nicht wirklich auf die Urheberrechte anderer. meistens werden private Videos gezeigt, die mit Musiktiteln, die jeweils in Form von gekauften Musiktiteln, untermalt werden. An sich kein Strafbestand, doch es geht um die öffentliche Vervielfältigung, die mit einer Gema-Lizenz bezahlt werden muss. Dafür sieht man Youtube respektive Google in der Verantwortung. Die Summe, welche die Gema verlangt, ist für Youtube jedoch zu hoch. Eine Einigung gab es bislang nicht.

August 31st, 2010 at 17:41 tagged ,




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